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Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Schlagstock-Einsatz bleibt ohne Folgen - Kampfsportler griff Beamten an
 Verfahren gegen Polizisten eingestellt
Schlagstock der Polizei
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NÜRNBERG - Das aggressive Verhalten von Polizisten bei der Anti-Neonazi-Demo am 1. Mai 2008 bleibt folgenlos: Die Staatsanwaltschaft hat jetzt auch das Verfahren gegen einen hessischen Polizeibeamten eingestellt, gegen den wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt ermittelt worden war.

Anlass für die Ermittlungen war ein Video, das nach der Demonstration auf der Internetplattform «YouTube« veröffentlicht wurde. Es waren unschöne Szenen zu sehen, die sich an der Hintermayrstraße abgespielt hatten. Ein Polizist schlug mit seinem Schlagstock auf einen Demonstranten ein, der im Gebüsch lag. Die Vorwürfe, die später gegen den hessischen Bereitschaftspolizisten erhoben wurden, gingen aber noch weiter: Er soll auch auf einen zweiten Demonstranten grundlos eingeschlagen und einen Fotografen mit Pfefferspray besprüht haben. Die Folge: ein Ermittlungsverfahren.

Verdacht habe sich nicht bestätigt

Der Verdacht auf Körperverletzung im Amt habe sich aus der Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigt, teilt Justizsprecher Andreas Quentin auf Anfrage mit. Denn das bei «YouTube« veröffentliche Video verschweigt die Vorgeschichte.

Laut Quentin wurde der Polizist von einem Demonstranten, «einem geübten Kampfsportler«, mit Karatetritten attackiert und von ihm getroffen. Er wehrte sich mit Pfefferspray und wandte Gewalt an. Dabei stürzte der Demonstrant ins Gebüsch.

«Gesamtes Umfeld war außerordentlich aggressiv«

Als der Polizist den jungen Mann festnehmen wollte, widersetzte sich dieser, andere Demonstranten kamen ihm zu Hilfe. «Das gesamte Umfeld war außerordentlich aggressiv«, so Quentin. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der beschuldigte Beamte unter diesen Umständen berechtigt, den Angriff des Demonstranten mit dem Schlagstock abzuwehren und ihn festzunehmen.

Während der Festnahme wurde der hessische Polizist laut Quentin dann allerdings von einem zweiten Demonstranten von hinten angegriffen. Als er diesen festnehmen wollte, kamen wiederum andere Demonstranten zu Hilfe. Deshalb wollte der Polizist die Festnahme mit dem Schlagstock durchsetzen - die Staatsanwaltschaft hält den Schlagstockeinsatz auch in diesem Fall für «erforderlich und verhältnismäßig«.

Dass der Polizist Pfefferspray auf einen Pressefotografen sprühte ist Fakt. Die Staatsanwaltschaft hält ein «gezieltes Vorgehen« jedoch nicht für erwiesen, weil der Beamte «allgemein Pfefferspray gegen eine aggressive Demonstrantengruppe« gesprüht habe - zum Selbstschutz.

Wie berichtet, bleibt auch der Faustschlag eines Polizisten gegen eine Demonstrantin ohne Folgen. Diese hatte den Beamten festgehalten, um ihn daran zu hindern, einen Lautsprecher auszuschalten. Nach Polizeirecht war der Versuch, den Lautsprecher auszuschalten, aber gerechtfertigt, weil die Autonomen über ihn dazu aufriefen, die Absperrung zu stürmen. Deshalb durfte der Polizist den Griff der Demonstrantin gewaltsam lösen, so die Justiz.

Sabine Stoll
31.1.2009
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